Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Mieter müssen mit ehrverletzenden Äußerungen über den Vermieter extrem vorsichtig sein. Andernfalls riskieren Sie den Bestand des Mietverhältnisses. Das gilt erst recht, wenn dem Vermieter Straftaten vorgeworfen werden. Fall: Eine Mieterin hatte gegenüber anderen Mietern behauptet, der Vermieter habe sie sexuell belästigt. Außerdem sei der Vermieter „geldgierig“Artikel Lesen