Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter
2020-03-03
Der Nachweiszeitraum für Fortbildungen endet erstmals Ende des Jahres 2020. Mitarbeiter/innen von Hausverwaltungs-Unternehmen müssen sich seit 2018 regelmäßig fortbilden. PIWI Privates Institut der Immobilienwirtschaft GmbH Der erste Nachweiszeitraum nach der neuen Weiterbildungsverordnung für Wohnimmobilienverwalter endet erstmals zum Jahresende 2020. „Wer seine gesetzlichen Pflichtstunden noch nicht erfüllt hat, sollte dies schleunigst nachholen“ rät Andreas Schmeh, bundesweit anerkannter Fachexperte für Hausverwaltungsthemen. SeitArtikel Lesen