Urlaub: Was kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vorschreiben?
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitsrecht Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers: Wer die Wartezeit von sechs Monaten nach dem Bundesurlaubsgesetz (§ 4 BurlG) durchlaufen hat, erwirbt einen Anspruch auf vollen Jahresurlaub. Das bedeutet bei einer Sechstagewoche einen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen, bei einer Fünftagewoche von 20 Tagen. Dabei handelt es sich aber nur um einen Mindestanspruch.Artikel Lesen