Nachweis über kontinuierlichen Betrieb der Katalysatoren Emission Partner Plombenset Mit der Einführung der 44. BImSchV wurde die Richtlinie (EU) 2015/2193 in nationales Recht umgesetzt. Die Verordnung löst für Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen im Leistungsbereich von 1 bis 50 MW Feuerungswärmeleistung (FWL) die bisher geltenden Regelungen der TA Luft ab. Sie enthält neben schärferen Emissionsgrenzwerten und kürzeren Messintervallen u.a. neue Nachweis-,Artikel Lesen