Kündigung besonders schutzwürdiger Gruppen, Personalfachkaufmann/frau IHK
Ordentliche und außerordentliche (fristlose) Kündigung bei Schwerbehinderten, Schwangeren etc. Kündigung besonderer Gruppen (Bildquelle: pixarbay) Kündigungen sind nicht immer erfreulich, gehören aber zum Arbeitsleben mit dazu. Besonderen Schutz genießen dabei Schwerbehinderte, Schwangere, Betriebsratsmitglieder, Azubis und so weiter. Doch was ist bei der Kündigung besonders schutzwürdiger Gruppen zu beachten? Kann man sie sogar fristlos entlassen? – Dieser hochbrisanten Frage geht Dr. MariusArtikel Lesen