Stichtag 1. März 2020 – Neues Mofa-Kennzeichen für gültigen Versicherungsschutz notwendig
2020-02-03
Ab dem 1. März 2020 benötigen alle Mofas, Mopeds, Roller, E-Bikes sowie für den Straßenverkehr zugelassene E-Scooter wieder ein neues Versicherungskennzeichen. Besitzer, die nicht pünktlich umstellen, sind für den Straßenverkehr gesperrt – ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist strafbar. Das für 2020/21 gültige Mofa-Kennzeichen bzw. die selbstklebende Versicherungsplakette für E-Scooter kann ab 39 EUR jetzt bei der GVV-Privatversicherung AG unterArtikel Lesen