Das 1×1 der Baumkontrolle Wer einen Baum besitzt hat im Sommer und Herbst viel zu tun, egal ob es um das Schneiden, die Ernte oder Schädlingsbefall geht. Dabei muss immer die noch aktuelle Schutzfrist gemäß § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz beachtet werden. Sie endet jedes Jahr am 30. September und verbietet bis dahin Baumbesitzern Bäume, HeckenArtikel Lesen