ARAG Experten mit Informationen zum Schulstart Für alle Kinder, die bis zum Stichtag in ihrem jeweiligen Bundesland sechs Jahre alt werden, gilt die Schulpflicht. Dieser Stichtag ist allerdings nicht in Stein gemeißelt, sondern kann im Einzelfall vorgezogen oder verschoben werden. Welche Regeln es bei der Einschulung gibt, was für Konsequenzen bei Schulverweigerung drohen und welche Ausnahmen gelten, erläutern die ARAGArtikel Lesen