(NL/3021545135) In einem Pilotverfahren hatte ein Privatanleger gegen den Schuldenschnitt aus dem Jahr 2012 geklagt. Der BGH ließ nun erkennen, dass er die Klage für unzulässig hält. München, 08.03.2016 Aus dem in Frankfurt am Main geführten Wertpapierdepot des Klägers wurden im Frühjahr 2012 griechische Schuldverschreibungen herausgenommen und andere Papiere mit einem um 53,5% verminderten Nominalbetrag eingebucht. Nachdem sich Griechenland weigerte,Artikel Lesen