Jetzt wird“s Zeit: Austauschfrist für alte Einzelraumfeuerstätten endet am 31. Dezember
Modernisieren bevor die Kälte kommt Gesetzliche Frist läuft ab – Besitzer älterer Feuerstätten müssen bis Jahresende handeln Schornsteinfeger kontrolliert Vollzug Alte Feuerstätten, die vor dem 22. März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch bis Ende des Jahres betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen. Betroffen sind alle Kaminöfen, Heizkamine und KachelöfenArtikel Lesen