Insolvenzverwalter Pohlmann will „Schneeballsystem-Anleger“ nicht belangen – Ansprüche zweifelhaft Insolvenzverwalter Rolf Pohlmann von der Münchener Insolvenzverwalter-Kanzlei POHLMANN HOFMANN plant keine Rückzahlungsansprüche gegen die Fonds der Unter-nehmensgruppe „New Capital Invest“ wegen ausbezahlter Vorabgewinne und anderer Rückzahlungen. Von den rund 70 Insolvenzverfahren über das Fondsgeflecht des früheren Unternehmers Malte H. sind zwischenzeitlich alle NCI-Fonds eröffnet. Parallel ermittelt die Münchener Staatsanwaltschaft wegen desArtikel Lesen

ARAG Experten klären über Fake News zum Coronavirus auf Supermärkte machen zu! Schmerzmittel verschlimmern die Wirkung des Coronavirus! Das Virus bleibt auf Oberflächen tagelang ansteckend! Corona-Impfstoff ist fertiggestellt! Mundschutzpflicht in einigen Bundesländern!… Die Liste der Falschmeldungen ließe sich noch beliebig weiterführen, denn Fake News haben immer dann Konjunktur, wenn Menschen verunsichert sind. Die ARAG Experten haben aber Tipps, wie manArtikel Lesen

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte 05.10.2017 – Die Anleger der Ultra Sonic Gruppe haben eines gemeinsam: Sie warten vergeblich auf die Rückzahlung ihres Geldes. Allem Anschein nach haben die Verantwortlichen rund um die Ultra Sonic Holding AG ein Schneeballsystem betrieben. Die Geschädigten sollten sich jetzt um die Durchsetzung bestehender Schadenersatzansprüche kümmern. Wer nichts unternimmt, dürfte am Ende so gut wie leer ausgehen.Artikel Lesen

„Auch das Katzengold glänzt“ – Goldsparpläne bergen Risiken Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin Das polnische Unternehmen Amber Gold Sp. z.o.o ist zusammengebrochen. Die Kapitalanlagegesellschaft wurde erst im Jahre 2009 in Danzig gegründet und warb aggressiv mit dem Versprechen, ihren Kunden Kapitalerhalt und jährliche Renditen von mehr als 10% zu garantieren. Diese sollten durch die Wertsteigerung von Gold und anderen Edelmetallen möglichArtikel Lesen

In seiner Entscheidung vom 21.07.2012 (Az.: III ZR 291/11) bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) seine bisherige Rechtsprechung zu den sog. „Schenkkreisen“. Danach werden nach einem Schneeballsystem aufgebaute Schenkkreise als sittenwidrig eingestuft. Christian-H. Röhlke, Rechtsanwalt Das System „Schenkkreis“ ist ein Pyramidensystem nach dem Schneeballprinzip. An der Spitze der Pyramide stehen Mitglieder des „Empfängerkreises“, die von den „unteren“ Mitgliedern mit Geldbeträgen beschenkt werden.Artikel Lesen