www.gfg24.de Die kalte Jahreszeit kommt immer näher und mit ihr auch die Gefahr von Schimmelpilzbildung. Ist der Schimmel einmal im Haus, können sich seine Sporen in der Raumluft des gesamten Hauses verteilen, was sich negativ auf die Gesundheit der Hausbewohner auswirken kann. Dies kann insbesondere für Kinder, Senioren und Menschen mit empfindlichen Atemwegen zu ersten Beeinträchtigungen führen. Das passiert besondersArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 16. Juni 2015 – 9 C 447/13 –, juris. Ausgangslage: Tritt in einer Mietwohnung Schimmelpilz auf, hat der Mieter grundsätzlich alle Rechte wegen eines Mietmangels. Das bedeutet z.B., dass der Mieter die Miete mindern, ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen und Schadensersatz fordernArtikel Lesen