Rechte des Mieters und Vermieters bei Schadstoffen und Schimmelbildung in Gewerberäumen
Wann ist die Mietsache mangelhaft? Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck Das Berliner Kammergericht (Berlins höchstes Zivilgericht, Urteil vom 25.9.2006, Aktenzeichen: 12 U 118/05) entschied, dass wiederholte Schimmelbildung an den Einbaumöbeln im Gewerberaum nicht zu einem Mietmangel führt, solange keine erhöhte Schimmelkonzentration in der Luft oder keine erhöhte Raumluftfeuchtigkeit nachgewiesen werden kann. Selbst ein laborgutachterlich geführter Nachweis, dass dieArtikel Lesen