Schenkung und Steuern Teil II
Steuerberater Roland Franz Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert über einen Teilaspekt der Schenkung, nämlich die Schenkung unter Auflage und insbesondere die Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt, denn der Nießbrauchsvorbehalt spart Schenkungsteuer. Werden zu Lebzeiten Immobilien unentgeltlich übertragen, muss man die Schenkungssteuer im Blick haben. „Das gilt insbesondere für Schenkungen,Artikel Lesen