In seiner Entscheidung vom 21.07.2012 (Az.: III ZR 291/11) bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) seine bisherige Rechtsprechung zu den sog. „Schenkkreisen“. Danach werden nach einem Schneeballsystem aufgebaute Schenkkreise als sittenwidrig eingestuft. Christian-H. Röhlke, Rechtsanwalt Das System „Schenkkreis“ ist ein Pyramidensystem nach dem Schneeballprinzip. An der Spitze der Pyramide stehen Mitglieder des „Empfängerkreises“, die von den „unteren“ Mitgliedern mit Geldbeträgen beschenkt werden.Artikel Lesen