Manfred Becker, Fachanwalt für Arbeitsrecht Um Steuern zu sparen, ist manchen Selbstständigen oder Firmeninhabern fast jedes Mittel recht. Und wenn dann auch noch die Ehepartnerin mit abgesichert wird, umso besser. Das Mittel der Wahl ist es, den Ehegatten oder die Ehegattin per Arbeitsvertrag einzustellen und den Arbeitslohn und die Sozialversicherungsabgaben als Betriebsausgaben von der Steuer abzusetzen. Doch Vorsicht, wenn dieserArtikel Lesen