Vorbeugung ist besser als Schadenshaftung Foto: Fotolia / arttim (No. 5783) sup.- Nicht jeder kleine Gewerbebetrieb muss einen Gewässerschutzbeauftragten benennen. Aber die Verursacherhaftung im Schadensfall droht auch schon dort, wo es beispielsweise zu Störungen an einer Tankanlage für den Wärmebrennstoff kommt. Austretendes Heizöl kann neben einer Beeinträchtigung der Betriebsabläufe auch zur Verunreinigung von Erdreich, Grundwasser sowie Oberflächengewässern führen. Die EinhaltungArtikel Lesen