Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetz gelten auch im Homeoffice / Checkliste erleichtert die Gefährdungsbeurteilung / Unterweisungen schaffen Sicherheit / Weitere Informationen www.tuv.com/arbeitsschutzverordnung Köln, 29. Januar 2021. Mit der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Homeoffice mehr Gewicht. Arbeitgeber sind bis 15. März 2021 verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von zu Hause arbeiten zu lassen, wenn es die AufgabeArtikel Lesen