ARAG Experten mit spannenden Urteilen aus der Welt des Wohnens Dürfen Vermieter das Wäschetrocknen in der Wohnung verbieten? Das Trocknen von Wäsche in der Wohnung – egal, ob an der Leine oder mittels Trockner – gehört laut ARAG Experten zu einem völlig normalen und vertragsgemäßen Gebrauch einer Immobilie. Daher können Vermieter es weder in der Wohnung noch auf dem BalkonArtikel Lesen

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Aufklärungspflicht von Immobilienverkäufern +++ Verkäufer von Immobilien müssen Käufer über anstehende Sanierungskosten ausreichend aufklären. Unterlagen dazu drei Tage vor dem geplanten Vertragsabschluss ohne entsprechenden Hinweis in einen virtuellen Datenraum zu stellen, reicht nicht aus. Dies entschied laut ARAG Experten der Bundesgerichtshof (Az.: V ZR 77/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle PressemitteilungArtikel Lesen