Aktuelle Gerichtsurteile und Corona-Themen auf einen Blick +++ Saisonarbeiter länger sozialversicherungsfrei +++ Gartenbetriebe und Landwirte dürfen Saisonarbeitskräfte normalerweise höchstens drei Monate oder 70 Tage sozialversicherungsfrei beschäftigen. Bereits letztes Jahr wurde diese Regelung von März bis Oktober auf 115 Tage ausgedehnt. Das geschah, um Ernte und Aussaat von saisonalem Obst und Gemüse sicherzustellen und um Personalwechsel und Mobilität ausländischer Saisonarbeitskräfte durchArtikel Lesen