Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
2024-01-11
Ingrid Heinlein, Vors. Richterin a. LAG a.D. Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 5 Abs. 1 S. 2, 4 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) kann wegen Verstößen des Arztes gegen die Vorgaben der AU-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (§ 92 SGB V) – hier: „Symptome (z.B. Fieber, Übelkeit) sind nach spätestens sieben Tagen durch eine Diagnose oder Verdachtsdiagnose auszutauschen“ – erschüttert sein. BAG, UrteilArtikel Lesen