R+V24 Wiesbaden, 11. Dezember 2019. „Hier gilt die StVO“: Diese Hinweisschilder stehen fast immer vor Parkplätzen und Parkhäusern. Doch greift dann auch „rechts vor links“ – oder nicht? „Zwar gilt auf allen frei zugänglichen öffentlichen Flächen, und dazu gehören auch ein Supermarkt-Parkplatz oder das öffentliche Parkhaus, die Straßenverkehrsordnung. Jedoch geht damit nicht automatisch einher, dass Autofahrer „rechts vor links“ befolgenArtikel Lesen

Wiesbaden, 13. November 2019. Rückwärtsgang einlegen und raus aus der Parklücke – doch was ist, wenn jetzt ein Unfall geschieht? Was die meisten Autofahrer nicht wissen: Wenn es im Rückwärtsgang kracht, bekommt der Rückwärtsfahrer in den meisten Fällen mindestens eine Teilschuld zugesprochen. „Bei Unfällen in der Rückwärtsbewegung gilt nach der Straßenverkehrsordnung eine besondere Sorgfaltspflicht des Rückwärtsfahrenden – bei Unfällen sprichtArtikel Lesen