ARAG Experten erläutern, für wen die Strompreisbremse gilt Von Anfang März 2023 bis Ende April 2024 wirkt die Strompreisbremse. Damit sollen Verbraucher von hohen Energiekosten entlastet werden. Und zwar rückwirkend ab Januar 2023. Gedeckelt werden 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Entscheidend für die Höhe der Entlastung ist der Stromverbrauch im September 2022. Doch mittlerweile sinken die Strompreise leicht. Lohnt sichArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Fachanwalt Bredereck Das Thema Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers und dessen Verfall beschäftigt Gerichte regelmäßig. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor kurzem ein für Arbeitnehmer erfreuliches Urteil dazu gefällt, wann Urlaubsansprüche auch rückwirkend noch bestehen können. Verkäufer als Scheinselbstständiger beschäftigt Der zugrunde liegende Fall kommtArtikel Lesen