Aktuelle Urteile auf einen Blick +++ Drohung rechtfertigt fristlose Kündigung +++ Bedroht ein Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten in einem Telefonat massiv mit den Worten „Ich stech“ Dich ab“, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. In einem solchen Fall liegt laut ARAG ein erheblicher Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten vor, der eine Weiterbeschäftigung unzumutbar macht (AG Düsseldorf, Az.: 7 Ca 415/15). +++ 50/50 beiArtikel Lesen