ARAG Experten mit Infos zum Trend-Thema Refurbishing Neu ist der Gedanke prinzipiell nicht: Alte und möglicherweise nicht mehr einwandfreie Dinge werden generalüberholt und können so wieder genutzt werden. Bekannt ist dies schon lange bei Autoreifen oder auch elektronischen Geräten, insbesondere bei hochpreisigen Handys. Ursprünglich vorrangig aus finanziellen Gründen auf den Markt gebracht, geht es heute viel mehr um Nachhaltigkeit. ZumArtikel Lesen

R+V-Infocenter: Für Reklamation Kassenzettel aufbewahren (Bildquelle: Pixabay) Wiesbaden, 29. November 2023. Kunsthandwerk, Spielzeug oder Selbstgenähtes: Zum Jahresende locken die Weihnachtsmärkte mit zahlreichen Geschenkideen. Allerdings lassen sich die hier gekauften Waren in der Regel nicht umtauschen. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Wer auf einem Weihnachtsmarkt etwas umtauschen möchte, ist auf die Kulanz der Verkäuferin oder des Verkäufers angewiesen.Artikel Lesen

ARAG Experten über das Rückgabe- und Umtauschrecht Bald ist es wieder soweit: Zahlreiche Händler feiern am Black Friday mit speziellen Aktionen und Sonderrabatten den Auftakt des Weihnachtsgeschäfts. Während der Black Friday – der Freitag nach „Thanksgiving“ – in seinem Herkunftsland, den USA, hauptsächlich vor Ort in den Geschäften und Filialen der Einzelhändler stattfindet, werden in Deutschland die meisten Rabatte onlineArtikel Lesen

ARAG Experten informieren zu den Umtauschmöglichkeiten von Apps Der Pullover passt nicht? Kein Problem. Zurück in den Laden damit. Die Hose gefällt nicht? Auch kein Drama. Zurück zum Absender. Wie aber, bitteschön, tauscht man etwas um, was man nicht anfassen, aus- und wieder einpacken kann? Gibt es auch für Apps eine Rückgabemöglichkeit? Laut ARAG Experten ja. Und sie erklären auch,Artikel Lesen

ARAG Experten über Rechte beim Onlinekauf von frischen Blumen Mit einem Strauß Blumen bei Mama zu Kaffee und Kuchen vorbeischauen, das ist für viele am Muttertag eigentlich selbstverständlich. Ein Hindernis für den Muttertagsgruß könnte das Coronavirus darstellen, denn auch wenn Kontakt- und Besuchsverbot auch für Alten- und Pflegeheime teilweise gelockert wurden – auf private Reisen und Besuche ohne zwingenden GrundArtikel Lesen

ARAG Experten über Rückgaberechte aufgrund des Corona-Virus‘ In Deutschland hält sich die Angst vor dem Corona-Virus in Grenzen. Laut einer aktuellen Statista-Umfrage haben 58 Prozent der Befragten wenig Angst vor einer Ansteckung und nur bei drei Prozent ist die Angst sehr groß. Derweil herrscht in einigen Fußballstadien Italiens Geisterstimmung, weil Spiele vor leeren Rängen ausgetragen werden. Schüler in vielen norditalienischenArtikel Lesen

ARAG Experten über Rechte und Irrtümer beim Thema Umtausch. Die Socken sind zu klein, der Schal kratzt, das Buch ist längst gelesen – manchmal trifft man mit seinen Weihnachtsgeschenken einfach nicht ins Schwarze. Doch kein Problem – man kann ja alles umtauschen. Oder? So einfach ist die Sache dann doch nicht, da es in Deutschland kein gesetzliches Recht auf UmtauschArtikel Lesen

ARAG Experten erläutern die Rechte und Pflichten beim Umtausch. Was gibt es denn dieses Jahr zu Weihnachten? Sie haben sich Mühe gegeben, aber nicht immer trifft man mit Weihnachtsgeschenken ins Schwarze. Kann man Geschenke bei Nichtgefallen einfach umtauschen? ARAG Experten erklären die rechtlichen Hintergründe und sagen, was man schon beim Kauf von Geschenken für einen späteren Umtausch beachten sollte. KeinArtikel Lesen

Abiballkleider müssen gekauft und der Friseur für die passende Frisur und ein dezentes, aber kunstvolles Make-Up organisiert werden – es gibt viel zu tun… (Bildquelle: Vbridal) Das Ende der Schulzeit nähert sich mit riesigen Schritten, ebenso wie der krönende Abschluss, der Abiball. Die Absolventinnen haben nun nicht nur die letzten Prüfungen im Kopf und mehr oder weniger ausgereifte Zukunftspläne, sondernArtikel Lesen

V.l.n.r.: Sabine Hübner und Carsten K. Rath, RichtigRichtig.com IKEA verspricht ab sofort ein lebenslanges Rückgaberecht für seine Möbel – ohne zeitliche Befristung bei voller Kostenerstattung. Das bedeutet: Wer sich an der alten Küche satt gesehen hat oder ein größeres Bett braucht, der bringt die alten Sachen einfach wieder zu IKEA und bekommt sein Geld zurück. Kann das gut gehen? „Ja“Artikel Lesen