Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
Steuerberater Roland Franz Essen – „Seit dem 1.1.2020 fördert der Staat an selbstgenutzten eigenen Wohngebäuden mit einem Steuerbonus gemäß § 35c EStG. Voraussetzung hierfür ist, dass das Gebäude bei Durchführung der Baumaßnahme älter als zehn Jahre ist gemäß § 35c Abs. 1 S. 2 EstG“, wendet Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen undArtikel Lesen