Der erste Kaminofen mit dem „Blauen Engel“ Umwelt und Effizienz im Fokus Der Gesetzgeber fordert: Alte Feuerstätten, die bis Ende März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2024 betrieben werden, wenn sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) nicht entsprechen. Ziel ist es, Emissionen wie Kohlenstoffmonoxid und Feinstaub nachhaltig zu mindern. DerArtikel Lesen