ARAG Experten informieren über die Änderung des Transfusionsgesetzes Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes (TFG) darf die sexuelle Orientierung von Blutspendern keine Rolle mehr spielen. Künftig ist für das Spenden von Blut ausschließlich das sexuelle Risikoverhalten ausschlaggebend. Darüber hinaus wird durch die Gesetzesänderung auch die bestehende Altersgrenze für Blutspenden aufgehoben. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat vier Monate Zeit, ihre „Richtlinie Hämotherapie“ anzupassen.Artikel Lesen