Vorsicht Gegenverkehr in Einbahnstraßen: Radler dürfen oft in beide Richtungen fahren
R+V24: Mehr Durchblick im Straßenverkehr Wiesbaden, 24. Juni 2014. Zügig an der rechts abgehenden Einbahnstraße vorbeigefahren – und den unerwartet daraus auftauchenden Radfahrer übersehen: Rund ein Viertel der Deutschen rechnet laut einer repräsentativen Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+V24 nicht mit Gegenverkehr aus Einbahnstraßen. „Diese sind aber oft für Radfahrer freigegeben“, so Andreas Tepe von R+V24. „Autofahrer sollten auf die entsprechende BeschilderungArtikel Lesen