Corona für Kurze Die Welt ist anders. Jeden Tag was Neues. Es scheint schlimm. Irgendwas läuft gerade gewaltig schief. Nicht mal die Schule hat auf. Mama und Papa sind echt besorgt. Und streiten oft. Kinderaugen sehen viel. Kinderköpfe spüren viel. Aber wie erklärt man ihnen das Coronavirus und was es mit uns macht? Welche Auswirkungen es auf uns, unsere Gesellschaft,Artikel Lesen

ARAG Experten informieren umfassend über Kurzarbeitergeld wegen Covid-19 „Wir sind gut aufgestellt und vereinfachen den Zugang zu Kurzarbeit. Die Beschäftigten sind das wichtigste Kapital der Unternehmen, sie auch in Zeiten von Auftragsrückgängen zu halten, ist wichtig.“ Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, gab Betrieben und Arbeitnehmern Mitte März ein klares Signal der Unterstützung. Das braucht es auch, denn lautArtikel Lesen

(Mynewsdesk) Eine Reise gilt oft als Belohnung. Sie soll den stressigen Arbeitsalltag vergessen machen. Doch Vorsicht: Oft verfliegen die Monate so schnell, dass die Resturlaubstage verfallen können. Deshalb wird es allerhöchste Zeit, sich über das Thema Gedanken zu machen. Fakten hierzu schafft das Bundesurlaubsgesetzt. „Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächsteArtikel Lesen

Sechs europäische Länder im November und Dezember besuchen Städtetrips mit Kunstausstellungen oder Weihnachtsmärkten kombinieren Bahnfahrt 2. Klasse inklusive Hotel (Mynewsdesk) Bad Homburg, 04. Oktober 2016 – Das Jahr 2016 geht allmählich dem Ende entgegen – Zeit, den restlichen Urlaub in Anspruch zu nehmen und sinnvoll zu nutzen. Passend dazu gibt es beim Kurzreisen-Spezialisten Ameropa-Reisen vom 1. November 2016 bis 2. JanuarArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitsrecht Ausgangslage Immer wieder haben Arbeitnehmer das Problem, dass sie aus bestimmten Gründen ihren Urlaub oder einen Teil des Urlaubs nicht nehmen können oder wollen. Dann stellt sich die Frage, ob der Resturlaub auch im nächsten Jahr noch genommen werden kann. Übertragung des Urlaubs nur unter bestimmten Voraussetzungen GrundsätzlichArtikel Lesen

Der Arbeitnehmer steht jedes Jahr vor der gleichen Situation: Das Gespräch mit der Personalabteilung zwecks Klärung des Resturlaubs. Was mit Ihrem Resturlaub geschieht, wenn dieser nicht rechtzeitig genommen wird oder welche Fristen und Details zu b Anwaltskanzlei Akmaz & Kollegen Kurzfassung Der Urlaub muss grundsätzlich bis zum Ablauf eines Jahres verbraucht bzw. genommen werden. Dennoch kommt es oft vor, dassArtikel Lesen

Letzte Chance: Resturlaub aus 2014 verfällt bald Gloria Serenity Resort – in Belek, Antalya In vielen Unternehmen dürfen Mitarbeiter ihre nicht genutzten Urlaubstage von 2014 in das neue Jahr mitnehmen. Der übertragene Urlaub muss meist bis zum 31. März 2015 genommen werden, ansonsten verfällt er. Gerade nach einem stressigen Jahresbeginn kann der Resturlaub eine entspannende, kurze Auszeit bieten. HotelTonight zeigtArtikel Lesen

Arbeitnehmer, die bis zum 31.03.2015 ihren schon aus dem Vorjahr übertragenen Resturlaub nicht genommen haben, gehen erholungstechnisch leer aus. Es besteht also Anlass, noch im März tätig zu werden, wenn die Urlaubskonten noch mit Resturlaub gefüllt sind! Wenn im März noch Urlaubstage aus dem Vorjahr auf dem Mitarbeiterkonto stehen, wurde der Urlaub schon aus wichtigem Grund auf Antrag des ArbeitnehmersArtikel Lesen