Was von der jaehrlichen Rentensteigerung übrig bleibt. Rentenperspektive, Altersarmut Rentenerhoehung – Update – 22.01.2024 Am 01. Juli 2023 sind die Renten im Westen um 4,39 % und im Osten um 5,86 % angehoben worden. Ein Westrentner mit zuvor 1.620,90 EUR Euro Bruttorente hat soweit 71,16 EUR brutto mehr. Allerdings betrug bereits die offizielle Preissteigerung 5,90 % gegenüber 2022 (Statistisches Bundesamt).Artikel Lesen

Robert Dottl erklärt, inwieweit die Rentenerhöhung zur einer Steuerpflicht führt Die Renteneinnahmen sind seit dem 1. Juli 2017 erfreulicherweise gestiegen. Im Beitragsgebiet West erhalten Rentner 1,9 Prozent, im Beitragsgebiet Ost 3,6 Prozent mehr Rente. Nun stellt sich für viele Rentner die Frage, ob sie nach der Rentenanpassung steuerpflichtig werden und sie eine Steuererklärung erstellen müssen oder nicht. Die Mehrzahl derArtikel Lesen

ARAG Rechtsexperten über die aktuelle Rentenanpassung Gute Nachrichten für Bezieher von gesetzlichen Renten: Zum 1. Juli 2015 erfolgt die jährliche Rentenanpassung. Dann bekommen nicht nur Altersrentner mehr ausgezahlt. Auch wer eine Witwen- oder Witwerrente erhält, profitiert durch einen steigenden Freibetrag für seinen Hinzuverdienst. ARAG Experten erläutern, was sich im Einzelnen ändert. Rentenanpassung zum 1. Juli 2015 Alljährlich zum 1. JuliArtikel Lesen