LG Düsseldorf-Urteil: Strafanzeige gegen Vermieter Ein Vermieter muss sich keine grundlosen Anschuldigungen bei Behörden gefallen lassen. Stellt ein Mieter gegen ihn ohne Grund und leichtfertig Strafanzeige, darf er ihm den Mietvertrag fristlos kündigen. Dies entschied nach Mitteilung der D.A.S. das Landgericht Düsseldorf. LG Düsseldorf, Az. 21 S 48/14 Hintergrundinformation: Ein Mietvertrag führt auch zu gegenseitigen Pflichten, die nicht ausdrücklich niedergeschriebenArtikel Lesen