ARAG Experten informieren über Pflichten rund um die Laubbeseitigung Ähnlich wie bei der Schneebeseitigung müssen Stadtverwaltungen und Gemeinden dafür sorgen, dass Gehwege und Straßen für Fußgänger und Radfahrer nicht zur rutschigen oder frostigen Gefahr werden. Diese Pflicht zur Laubbeseitigung übertragen sie in den meisten Fällen auf Hauseigentümer, deren Grundstücke an öffentliche Wege und Straßen angrenzen. Die ARAG Experten erklären, werArtikel Lesen