Wichtige Hinweise für Unternehmen: Wer ist betroffen, wie erfolgt die Meldung, Fristen und Konsequenzen bei Nichtmeldung Registriekassen (Bildquelle: iStock-873913582 Registrierkasse) Zum 1. Januar 2020 wurde mit § 146a der Abgabenordnung (AO) eine Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme eingeführt. Insbesondere der Absatz 4 dieser Regelung verpflichtet Unternehmer, der Finanzverwaltung die Nutzung entsprechender Kassensysteme mitzuteilen. Unternehmen, die elektronische oder computergestützte Kassensysteme verwenden, sindArtikel Lesen

(Bildquelle: Depositphotos_132458082_xl-2015-scaled.jpg 17. Sep) Ab dem 01.01.2025 tritt in Deutschland eine neue Meldepflicht für elektronische Kassensysteme und Registrierkassen in Kraft. Diese Vorschrift soll für mehr Transparenz und Kontrolle bei der Erfassung von Geschäftsvorfällen sorgen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen und Fristen, die Unternehmen beachten müssen. Wichtige Fristen und Vorgaben: -Ab dem 01.01.2025: Das Mitteilungsverfahren steht zur Verfügung. -AbArtikel Lesen