Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen Festzuschuss zu Zahnersatz. Darauf haben Versicherte Anspruch. Die restlichen Kosten für Zahnersatz tragen gesetzlich Versicherte selber. „Die Gesamtkosten bei Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen richten sich danach, welche Behandlung der Versicherte in seinem persönlichen Fall wählt“, erklärt Dr. Erling Burk, Zahnarzt aus Wesel und Vorstandsmitglied der Zahnärztekammer Nordrhein. „Die Kosten für Zahnersatz sind somitArtikel Lesen

Benötigen gesetzlich versicherte Patienten Zahnersatz, erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan (HKP). Die gesetzliche Krankenkasse bemisst auf Grundlage des HKPs den Festzuschuss oder bestätigt das Vorliegen eines Härtefalls. Die Höhe des Fe Felder, Kürzel und Tabellen – der Heil- und Kostenplan, kurz HKP, ist für Patienten häufig schwer zu verstehen. „Unser neu aufgelegtes Faltblatt erklärt den Heil- und KostenplanArtikel Lesen

Eigenanteile für GKV-Patienten bleiben dennoch hoch Zum 01.10.2020 wurden, erstmalig seit 2005, die Festzuschüsse für Zahnersatz, für alle gesetzlich Krankenversicherten erhöht. Künftig gibt es bis zu 75% Kostenersatz durch die Krankenkasse – doch leider nur aus Basis der gesetzlichen Regelversorgung. Betrachtet man rein die prozentualen Werte, lässt dies erst einmal auf eine finanzielle Entlastung der Patienten hoffen. „Brauche ich dannArtikel Lesen