Dashcam: Kein Beweismittel! Bilder einer im Auto installierten Dashcam, die permanent den Bereich vor oder hinter dem eigenen Auto filmt, sind vor Gericht als Beweismittel nicht verwendbar. Dies entschied nach Angaben der D.A.S. das Amtsgericht München. Derartige Aufnahmen stellen dem Gericht zufolge einen erheblichen Verstoß gegen fremde Persönlichkeitsrechte dar. AG München, Az. 345 C 5551/14 Hintergrundinformation: Mit Hilfe einer sogenanntenArtikel Lesen