Die Aussage einiger namhafter amerikanischer Cloud Computing-Anbieter, mit dem Eröffnen europäischer Rechenzentren die nach dem EuGH-Safe Harbor-Urteil vom 6. Oktober 2015 entstandene rechtliche Lücke zu schließen und damit den von europäischen Behörden geforderten, höheren Datenschutz zu gewährleisten, wird von zahlreichen IT-Sicherheitsexperten als nicht ausreichend beurteilt. Denn die US-Anbieter unterliegen auch mit ihren europäischen Standorten dem amerikanischen Recht, das unter anderemArtikel Lesen