Nach Zurückziehung der Berufung wird Urteil des Landgerichts Hamburg rechtskräftig Gericht untersagt dem Deutschen Journalistenverband (DJV) irreführende Behauptungen Hamburg, den 22.02.2017 Das Landgericht Hamburg hat im Sommer 2013 den Deutschen Journalistenverband (DJV) dazu verurteilt, in Zukunft öffentlich nicht mehr zu behaupten, dass „der“ Presseausweis nur von bestimmten Ausstellern an hauptberuflich tätige Journalisten ausgegeben wird, mit denen der DJV kooperiert. AuchArtikel Lesen