Steuerberater Roland Franz Essen – „Im Fall des Außenwirtschaftsgesetzes scheint noch immer vielen inländischen Unternehmen die Meldepflichten im internationalen Zahlungs- und Kapitalverkehr nicht ausreichend bekannt zu sein“, erklärt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert. Wie der gesamte Außenwirtschaftsverkehr ist auch der Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland zwar grundsätzlich frei, aber:Artikel Lesen