Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Fachanwalt Bredereck Ein Diebstahl des Arbeitnehmers ist, auch wenn es sich nur um Sachen von geringem Wert handelt, in der Praxis ein beliebter und auch grundsätzlich tauglicher Kündigungsgrund für Arbeitgeber. Doch oftmals kann der Arbeitgeber seine Diebstahlsvorwürfe gar nicht oder nur unzureichend beweisen oderArtikel Lesen