BAG: Beweislast für Überstunden liegt weiter beim Arbeitnehmer
BAG: Beweislast für Überstunden liegt weiter beim Arbeitnehmer Der Nachweis geleisteter Überstunden ist trotz „Stechuhr-Urteil“ des EuGH nach wie vor Aufgabe des Arbeitnehmers. Das hat das BAG mit Urteil vom 4. Mai 2022 deutlich gemacht (Az.: 5 AZR 359/21). Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 14. Mai 2019 entschieden, dass Arbeitgeber ein System einrichten müssen, mit dem die täglicheArtikel Lesen