Keine Ermäßigung bei Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus privat gehaltener Beteiligung
Keine Ermäßigung bei Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus privat gehaltener Beteiligung Für den Veräußerungsgewinn aus einer im Privatvermögen gehaltenen 100%igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gelten der Freibetrag und der ermäßigte Steuersatz nach §§ 16, 34 EStG nicht. Wird die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft verkauft, kann der Veräußerungsgewinn nach § 16 Einkommensteuergesetz (EStG) oder § 17 EStG besteuert werden. Maßgeblich ist u.a.,Artikel Lesen