BGH zum Designschutz für Kombinationserzeugnis
BGH zum Designschutz für Kombinationserzeugnis Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 24. März 2022 den Designschutz bei sog. Kombinationserzeugnissen gestärkt (Az.: I ZR 16/21). Einzelne Komponenten sind allerdings nicht schutzwürdig. Als Kombinationserzeugnisse gelten Schutzgegenstände, die zwar aus mehreren Gegenständen bestehen, aber nach allgemeiner Verkehrsauffassung als einheitliches Produkt anzusehen sind, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte Vor dem BGH ging es umArtikel Lesen