Corona – Eingeschränktes Kündigungsrecht der Vermieter
Corona – Eingeschränktes Kündigungsrecht der Vermieter In Zeiten der Corona-Krise wird auch das Kündigungsrecht bei Mietverhältnissen eingeschränkt. Das gilt sowohl für private als auch für gewerbliche Mietverträge. Ist ein Mieter mit der turnusmäßigen Mietzahlung für zwei aufeinanderfolgende Termine im Rückstand oder mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete in Verzug, hat der Vermieter die Möglichkeit, den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen.Artikel Lesen