Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Hohe Steuerzinsen sind verfassungswidrig
Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Hohe Steuerzinsen sind verfassungswidrig Auf Steuernachzahlungen und -erstattungen werden jährlich 6 Prozent Zinsen fällig. Das ist ab dem Veranlagungszeitraum 2014 verfassungswidrig, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden. Auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen werden jährlich 6 Prozent berechnet. Das ist zu viel, teilte das Bundesverfassungsgericht mit jetzt veröffentlichtem Beschluss vom 8. Juli 2021 mit (Az.: 1 BvR 2237/14 und 1Artikel Lesen