Wettbewerbswidrige Werbung mit Klimaneutralität
Wettbewerbswidrige Werbung mit Klimaneutralität Wer mit „klimaneutral“ wirbt, muss nähere Erläuterungen dazu machen, wie die Klimaneutralität erreicht wird. Das hat das Landgericht Konstanz mit Urteil vom 19.11.2021 bestätigt (Az.: 7 O 6/21 KfH). Klimaneutralität ist ein Werbeargument. In der Werbung wird jedoch häufig nicht deutlich, was genau hinter der angegebenen Klimaneutralität steckt, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte. Die Wettbewerbszentrale fordertArtikel Lesen