Verkauf während Insolvenz in Eigenverwaltung – Käufer haftet nicht für bestehende Verbindlichkeiten
Verkauf während Insolvenz in Eigenverwaltung – Käufer haftet nicht für bestehende Verbindlichkeiten Beim Verkauf eines Handelsgeschäfts während der Insolvenz in Eigenverwaltung haftet der Käufer laut BGH nicht für die durch den Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten (Az.: II ZR 457/18). Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) haftet der Käufers eines Handelsgeschäfts für die Verbindlichkeiten des Verkäufers, wennArtikel Lesen