Corona – BGH zur Eintrittspflicht der Betriebsschließungsversicherung
Corona – BGH zur Eintrittspflicht der Betriebsschließungsversicherung Bei behördlich angeordneten coronabedingten Schließungen kann die Betriebsschließungsversicherung nach einem Urteil des BGH vom 18. Januar 2023 eintrittspflichtig sein (Az.: IV ZR 465/21). Wegen Corona kam es in der Gastronomie und Hotellerie wiederholt zu behördlich angeordneten Schließungen. Das aktuelle BGH-Urteil zeigt, dass die Betriebsschließungsversicherung unter bestimmten Voraussetzungen eintrittspflichtig ist, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTRArtikel Lesen