BFH zur steuerlichen Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
BFH zur steuerlichen Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen Der BFH hat mit Urteil vom 28.09.2022 entschieden, dass unter gewissen Voraussetzungen eine inkongruente Gewinnausschüttung auch ohne entsprechende Regelung in der Satzung steuerlich anzuerkennen ist. Gewinnausschüttungen erfolgen in der Praxis nicht immer anhand der Beteiligungsverhältnisse. Das Steuerrecht bietet die Möglichkeit, solche inkongruenten Gewinnausschüttungen anzuerkennen. Nach Ansicht des Finanzministeriums ist dies aber nur dann möglich,Artikel Lesen