BFH stärkt Steuervergünstigung beim Verkauf selbstgenutzter Wohnungen
BFH stärkt Steuervergünstigung beim Verkauf selbstgenutzter Wohnungen Der Bundesfinanzhof hat den Verkauf selbstgenutzter Immobilien, die kurzfristig vermietet waren, mit Urteil vom 3. September 2019 erleichtert (Az.: IX R 10/19). Wird eine Immobilie vor dem Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist verkauft, muss die Wertsteigerung versteuert werden. Anders verhält es sich bei selbstgenutzten Immobilien. Hier fällt auch nach kürzerer Nutzung keine Steuer an,Artikel Lesen