Corona – Insolvenzantragspflicht soll ausgesetzt werden
Corona – Insolvenzantragspflicht soll ausgesetzt werden Wegen des Coronavirus plant das Bundesjustizministerium eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. So sollen Unternehmen geschützt werden, die aufgrund der Pandemie in Schwierigkeiten geraten. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft muss ohne schuldhaftes Zögern Insolvenzantrag gestellt werden. Besteht berechtigte Hoffnung, dass der Insolvenzgrund beseitigt werden kann, kann mit der Stellung des Insolvenzantrags bis zu maximal dreiArtikel Lesen