LG Berlin: Rechtsform der GmbH muss genannt werden
LG Berlin: Rechtsform der GmbH muss genannt werden Die Rechtsform einer GmbH ist für den Verbraucher eine wichtige Information. Wird die Rechtsform in der Werbung verschwiegen, liegt nach einem Urteil des LG Berlin ein Wettbewerbsverstoß vor. Dem Verbraucher dürfen für seine Kaufentscheidung wesentliche Information nicht vorenthalten werden. Dazu kann auch die Rechtsform des Unternehmens gehören. Wird diese in der WerbungArtikel Lesen