Bundesverfassungsgericht blockiert Einheitliches Patentgericht
Bundesverfassungsgericht blockiert Einheitliches Patentgericht Das Gesetz zu dem Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ-ZustG) ist nichtig. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 13. Februar 2020 entschieden. Zum Aktenzeichen 2 BvR 739/17 veröffentlichte das BVerfG einen Beschluss, nachdem das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ-ZustG), das Hoheitsrechte auf das Einheitliche Patentgericht übertragen soll, nichtig ist. Das Übereinkommen bewirke der SacheArtikel Lesen